Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen bzw. seinem Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2 Sie gelten als vereinbart mit Beauftragung des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.
1.3 Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

2. Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
2.1 Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
2.2 Der Fotograf ist für die Beschaffung des Fotoequipments und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
2.3 Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagisten, Stylisten, etc.).
2.4 Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des österreichischen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) handelt.
2.5 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © ... Name/Firma/Künstlername des Fotografen, Ort und – sofern veröffentlicht – Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
2.6 Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
2.7 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
2.8 Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.
2.9 Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
2.10 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
2.11 Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 2.10) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Fotografie-/Shooting bzw. Retuscheleistung.
2.12 Die Einholung der Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Model- & Property-Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials obliegt dem Auftraggeber. Er hält den Fotografen dahingehend schad- und klaglos.
2.13 Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer Form (Internet, soziale Medien etc.)

3. Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
3.2 Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu bezahlen.
3.3 Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehaltlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
3.4 Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
3.5 Jegliche Veränderung des Bildmateriales ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
3.6 Bei Verwendung des Werks hat der Kunde für die Namensnennung zu sorgen.

4. Haftung
4.1 Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).
4.2 Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 4.1) gilt auch für das Verhalten von Hilfspersonen des Fotografen.
4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
4.4 Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

5. Honorar
5.1 Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich 20% USt. geschuldet und zahlbar innerhalb 7 Tagen ab Rechnungstellung.
5.2 Bei umfangreichen Produktionen oder nach Vereinbarung, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von 50% der Produktionskosten.
5.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
5.4 Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie beispielsweise Honorare für Hilfspersonen und Models sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
5.5 Das Honorar (gemäss Ziffer 5.1) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
5.6 Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Jänner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.
5.7 Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

6. Schlussbestimmungen
6.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen.
6.2 Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
6.3 Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
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